Es ist Sonntagabend und schon dunkel, aber in der Notfallpraxis im Erdgeschoss des ehemaligen Krankenhauses in Bad Saulgau brennt Licht. Seit 9 Uhr behandelt der 74-jährige Allgemeinmediziner Hubert Wolf Patientinnen und Patienten.
Menschen mit Blasenentzündungen, viralen Infekten oder Ähnlichem suchen ihn auf ‐ also mit Beschwerden und Verletzungen, die nicht lebensbedrohlich sind, aber deren Behandlung nicht bis Montagmorgen warten kann. Warum Wolf am Wochenende arbeitet? „Weil ich meinen Beruf liebe und das Gefühl habe, gebraucht zu werden.“
Doch für Hubert Wolf und die rund 3000 freiberuflichen Bereitschaftsärzte allein in Baden-Württemberg könnte sich bald vieles ändern. Am kommenden Dienstag entscheidet das Bundessozialgericht über die Sozialversicherungspflicht von Ärzten im Bereitschaftsdienst.